Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Simple Web-Solutions GmbH, im folgenden SWS genannt.


Geltungsbereich

Für Verträge mit SWS gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den AGB des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen; es sei denn, dass SWS ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern iSd §§ 14, 310 Abs.1 BGB.


Vertragsangebot, Vertragsschluss

Angebote von SWS im Internet, Prospekten, Anzeigen, etc. sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Der Kunde ist 14 Tage an seinen Auftrag gebunden.

Sollte SWS nicht binnen 7 Tagen nach Auftragseingang die Annahme ablehnen, so gilt die Bestätigung als erteilt. SWS hat das Recht, Kundenaufträge ohne Begründung abzulehnen.


Vertragsänderung

SWS ist berechtigt, den Inhalt eines Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von SWS für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. SWS verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.


Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Gegenstand dieser AGB sind die Erstellung und Betreuung von Internetpräsentationen, Datenbanken und eCommerce-Lösungen, CRM Systemen, individuelle Webentwicklung, Webhosting, Registrierung und/oder Pflege von Domainnamen im Auftrag des Kunden bei den dafür zuständigen Vergabestellen im Internet. Des Weiteren alle Serviceleistungen, die mit der Erbringung unserer Dienstleistung in Verbindung stehen, wie Beratung, Schulung, Vertrieb und Installation von Hard- und Software. Der Kunde trägt das Risiko dafür, dass der Vertragsgegenstand seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Der Umfang und der Preis unserer Leistung sind in dem vom Auftraggeber erteilten schriftlichen Auftrag definiert.


Domains

Die unterschiedlichen Top-Level-Domains (Endkürzel z.B. .de) werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Domainbedingungen die DENIC-Domainrichtlinien sowie die DENICdirect-Preisliste.

Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird SWS im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. SWS hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. SWS übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.

Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt.

Der Kunde ist verpflichtet, SWS einen etwaigen Verlust seiner Domain unverzüglich anzuzeigen. Beabsichtigt der Kunde den Rückerwerb seiner Domain von einem Dritten, so ist er verpflichtet, SWS unverzüglich über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten, Anfragen von SWS über den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten zu beantworten und SWS das vorrangige Recht zum Rückerwerb für den Kunden einzuräumen, wenn und soweit dies die Interessen des Kunden nicht unbillig beeinträchtigt.


Wechsel des Vertragspartners

SWS kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.


Leistungsumfang

SWS gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99,5% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von SWS liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. SWS kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.

Der Leistungsumfang und die gültigen Preise ergeben sich aus dem Produktangebot wie es mit dem jeweiligen Bestellformular die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. der Bestellung verknüpft bzw. verbunden ist. Die Nutzung der bestellten Angebote erfolgt zu den jeweils gültigen Entgelten gemäß Produktangebot zum Zeitpunkt der Bestellung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist ein Datentransfervolumen von 50 Gigabyte (51200 MB) pro Monat im Tarif enthalten. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe allen mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z.B. Mails, Download, Upload, Webseiten). Für die Feststellung des Datentransfervolumens entspricht ein Gigabyte 1024 Megabyte, ein Megabyte 1024 Kilobyte und ein Kilobyte 1024 Byte.


Preise

Es gelten die jeweils aktuelle Preisliste bzw. der vertraglich vereinbarte Preis zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

SWS ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Änderungsmitteilung widerspricht. SWS verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.


Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen von SWS ohne Abzug sofort zahlbar, ausgehend vom Rechnungseingang.

SWS ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.

SWS ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Gegen Forderungen von SWS kann der Kunde nur mit Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis, sowie mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.


Eigentumsvorbehalt

SWS behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller ihr zustehenden Forderungen vor. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat der Kunde auf das Eigentum von SWS hinzuweisen und SWS unverzüglich zu benachrichtigen. Anfallende Kosten trägt der Kunde.


Zahlungsverzug

Unbeschadet weitergehender Ansprüche muss der Schuldner im Fall des Zahlungsverzugs jährlich 10 Prozent Verzugszinsen zahlen, ohne dass ihm dadurch der Nachweis eines geringeren Schadens abgeschnitten wird, mindestens aber die gesetzlichen Zinsen gemäß § 288 BGB. Zudem ist SWS berechtigt, die Internet-Präsenz des Kunden, auch des Kunden des Wiederverkäufers, sofort zu sperren.

Gerät der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, berechnet SWS für jede Mahnung eine Mahngebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt SWS vorbehalten.


Termine, Fristen und Leistungshindernisse

Liefertermine oder -fristen müssen schriftlich vereinbart werden. Ist für die Leistung von SWS die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.

Bei Verzögerungen infolge von

  • Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
  • Unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung,
  • Problemen mit Produkten Dritter

verlängert sich der Liefer- und Leistungstermin entsprechend. Soweit SWS ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampfs, höherer Gewalt oder anderer für SWS unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für SWS keine nachteiligen rechtlichen Folgen ein.

Werden vom Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.


Abnahme

Der Kunde wird die Leistungen von SWS unverzüglich abnehmen, sobald SWS die Abnahmebereitschaft mitteilt. Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn SWS die Abnahmebereitschaft mitgeteilt hat und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 7 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von detaillierten Mängeln verweigert oder der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder SWS damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von SWS erbrachten Leistung beruht.


Vertragsdauer und Kündigung

Wartungsverträge werden über unbestimmte Zeit abgeschlossen. Wenn nicht anders vereinbart, haben diese Verträge eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten und können dann jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich jeweils um die Vertragslaufzeit, wenn er nicht 1 Monat vor Vertragsende gekündigt wird. Durch gekündigte Verträge eventuell überzahlte Beträge, werden zurückerstattet. Unbenommen bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Als wichtiger Grund für die Kündigung des Vertrages durch SWS gilt insbesondere ein Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung strafrechtlicher, urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen; ein Zahlungsverzug, der länger als 4 Wochen andauert; die Fortsetzung sonstiger Vertragsverstöße nach Abmahnung durch SWS; eine grundlegende Änderung der rechtlichen und technischen Standards im Internet, wenn es für SWS dadurch unzumutbar wird, die Leistungen ganz oder teilweise weiter zu erbringen. Schadensersatzansprüche von SWS bleiben davon unberührt. Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


Mitwirkungspflicht

Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem die Inhalte für die Websites, zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen. Soweit SWS dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist zur Prüfung überlässt, gelten sie als genehmigt, soweit SWS keine Korrekturaufforderung erhält. Der Kunde sorgt für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht. Er ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich.


Nutzungsrechte, Lizenzvereinbarungen

SWS räumt dem Kunden ein einfaches und übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt SWS Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen von SWS. Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, SWS über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu geben. SWS geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind und der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt. SWS nimmt für die Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur - insbesondere zeitlich - eingeschränkt übertragen werden können. Die Kosten für fremdes Lizenzmaterial kann SWS dem Kunden mit einem Service-Aufschlag von 15% in Rechnung stellen. Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird SWS vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, ist der Kunde SWS zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.


Urheberrechtsvermerke und Referenzverweise

Der Kunde räumt SWS das Recht ein, das Logo von SWS und ein Impressum in die Website des Kunden einzubinden und diese miteinander und mit der Website von SWS zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke (z.B. Copyright-Vermerke) unverändert übernehmen. SWS behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

 

Gewährleistung

Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von SWS innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach Mitteilung des Kunden durch SWS ausgebessert oder ausgetauscht.


Haftung

§ 1 Gesetzliches Mängelhaftungsrecht

(1) SWS haftet für Mängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften.

(2) Der Beginn der Verjährungsfrist richtet sich nach der Abnahme des Projekts. Die Verjährungsfrist beträgt 1 Jahr. Die vorgenannte verkürzte Verjährungsfrist findet keine Anwendung auf Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines von SWS zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf vorsätzliches oder grobes Verschulden von SWS oder Erfüllungsgehilfen von SWS zurückzuführen sind.

§ 2 Haftungsbegrenzung

(1) SWS haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, beim Fehlen einer garantierten Beschaffenheit, für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (insbesondere die Pflicht zur rechtzeitigen und mangelfreien Lieferung) ist unsere Haftung beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (z.B. Anfertigung einer Sicherungskopie) eingetreten wäre.

(3) Die Haftung von SWS für die leicht fahrlässige Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten ist ausgeschlossen.

(4) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von SWS, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(5) Die Haftung aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist, und nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.

Der Kunde haftet für den Inhalt seiner Internet-Seiten. Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Internet-Seiten nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstoßen. Der Kunde verpflichtet sich, das Dienstangebot von SWS nicht für Massenwerbung per elektronische Post (SPAM) zu missbrauchen. Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) bleibt die Haftungsregelung des § 7 Abs.2 TKV in jedem Fall unberührt.


Freistellungsanspruch

SWS wird den Kunden dann gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch SWS in der Bundesrepublik Deutschland hergeleitet werden, und dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge übernehmen, wenn der Kunde SWS von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und SWS alle technischen und rechtlichen Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben.

Vorgenannte Verpflichtungen von SWS entfallen, wenn Ansprüche Dritter darauf beruhen, dass Hardware oder Programme geändert wurden oder zusammen mit nicht von SWS gelieferter Hardware oder Programmen genutzt werden.


Pflicht des Kunden zur Datensicherung

Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung bereits installierter Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung bereits installierter Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.


Vertrauliche Informationen und Datenschutz

SWS speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden. Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln. Die Vertragspartner werden personen- und firmenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.


Suchmaschineneintragungen

Es kann keine Aussage getroffen werden, wann Internetseiten bei den Suchmaschinen aufgenommen werden. Aufgrund der immensen Anzahl an täglichen Eintragungen, gerade bei den großen Suchmaschinen, kann eine Listung zwischen vier Wochen und mehreren Monaten dauern. Des Weiteren kann nicht garantiert werden, dass die angemeldeten Homepages, Domainnamen, Webseiten auch in alle Dienste aufgenommen werden. Die Zahlung der Vergütung bleibt davon unberührt.


Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Sämtliche Änderungen und Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Alle Erklärungen der Vertragsparteien können auch mittels E-Mail übersandt werden. Dies gilt auch für Rechnungen. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass SWS über eine E-Mail-Adresse des Kunden verfügt, auf die der Kunde in regelmäßigen Abständen zugreift; im Zweifelsfall gilt eine an den bei SWS registrierten Domainnamen gesendete E-Mail als zugestellt. Es gilt das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag ist der Geschäftssitz von SWS. Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Geschäftssitz von SWS.